BÖRSENREGELN (AGB)
Schallplatten- und CD-BÖRSEN -
Dornbirn, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Salzburg, Wels
Allgemeines
Die
Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Anerkennung unserer nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Veranstaltungsortes
für die Dauer der gesamten Veranstaltung sowie der Lade- und Entladetätigkeiten
als allein maßgebend.
Eine gravierende Verletzung eines oder
mehrerer Artikel, kann den sofortigen Ausschluss der Ausstellerin/ des
Ausstellers von der Veranstaltung, gegebenenfalls auch weiterer Börsen zur
Folge haben.
Die aliquote Refundierung allfällig geleisteter Gebühren ist ausgeschlossen.
Teilnahme
Unsere
Börse steht allen privaten und gewerblichen Anbieterinnen/ Anbietern offen.
Laut dem in Österreich geltenden Marktgesetz ist jede/ jeder AusstellerIn verpflichtet,
wahrheitsgetreue Angaben hinsichtlich ihres/ seines Namens und ordentlichen
Wohnsitzes zu machen. Gewerbliche AusstellerInnen haben diese Angaben am Stand
für Besucher sichtbar anzubringen. (Mindestangaben: Name/ Firmenbezeichnung,
Postleitzahl und Ort)
Der
Veranstalter behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen AusstellerInnen von
der Teilnahme an der Börse auszuschließen. Die Weitergabe von angemieteten
Ständen an Dritte ist gestattet, bedarf aber der vorherigen Bekanntgabe an den
Veranstalter.
Ohne Kaution oder schriftlicher
Bestätigung der Buchung besteht kein Anspruch auf Reservierung.
Telefonische
Reservierungen ohne Überweisung oder schriftlicher Bestätigung erfolgen daher
unter Vorbehalt - die Anreise erfolgt auf eigenes Risiko.
Kommt
eine/ ein AusstellerIn ohne Abmeldung nicht
zur Börse, behält sich der Veranstalter das Recht, die/ den
AusstellerIn von weiteren Börsenterminen auszuschließen.
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung werden
einbezahlte Gebühren bei Abmeldungen zu 100% – bis 5 Tage vor der
Veranstaltung zu 50% automatisch dem nächsten Termin des betreffenden
Veranstaltungsortes zugerechnet.
Danach erfolgt
keine Zurechnung an Folgeveranstaltungen - bereits erlegte Gebühren verfallen.
Bei erfolgter
Reservierung stellt der Veranstalter Verkaufsfläche und Tische im reservierten
Ausmaß. Kann eine Buchung aufgrund unzureichenden Platzes nicht mehr
berücksichtigt werden, wird der/ dem AusstellerIn die gesamte Gebühr
zurückerstattet.
Außer der/ dem AusstellerIn hat je 2m
bezahlter Standlänge eine weitere Person (MitarbeiterIn) freien Zutritt zur
Börse. Keine Refundierung oder Gegenverrechnung von Eintrittsgeldern bei
Nicht-Inanspruchnahme.
Warenangebot
Seitens des
Veranstalters ist ein möglichst vielfältiges musikalisches Angebot in
rechtlichem Rahmen gewünscht. Schallplatten (LPs, Maxi-Singles, EPs &
Singles), Schellacks, CDs, Maxi-CDs, DVDs, Bücher und Zeitschriften, Plakate,
Künstler-Postkarten, Autogramm-Karten, Fan-Artikel u. v. m. — alles zum Thema
Musik und Vinyl, gemäß dem Mottos des Veranstalters — alles.schall.platte. Über
den Stil (bestimmte Genres) besteht keine Vorschrift.
Preisauszeichnung
Für gewerbliche AnbieterInnen gilt die
Preisauszeichnungsvorschrift von Gesetzes wegen. Wir wünschen keine
Schätzpreise - deshalb auch Preisauszeichnung für nicht gewerbliche AusstellerInnen.
Sämtliche Waren sind mit dem Endverbraucherpreis auszuzeichnen.
Beschallung
Um eine
Beschallung aus jeder Ecke zu vermeiden, sorgt der Veranstalter selbst für
musikalische Untermalung. Das Vorspielen von Musik sollte daher grundsätzlich nur
mit Kopfhörern erfolgen.
Standzuteilung
Die Standzuweisung erfolgt durch den
Veranstalter. Platzwünsche werden nach Möglichkeit, und in der
Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt, können aber nicht garantiert
werden. Ein Anspruch besteht nicht.
Aus Gründen der baulichen Gestaltung der Veranstaltungsräumlichkeiten können
sich Säulen auf der Standfläche befinden. Obwohl wir uns im Vorfeld bei der
Planung bemühen, derartige Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren,
lassen sie sich nicht zu Gänze vermeiden. Ein daraus abgeleiteter Anspruch auf
eine Reduktion der Standgebühr besteht nicht.
Standaufbau/ Abbau
Der
Standaufbau ist am Tag der Veranstaltung von 8:00 Uhr bis spätestens 9:50 Uhr
möglich. Wir ersuchen dringend um Einhaltung der Aufbauzeiten, da nur so ein
störungsfreier Kundeneinlass und Börsenauftakt möglich wird.
Der Abbau
darf nicht vor 15.30 Uhr erfolgen! Wer aus wichtigem Grund früher abbauen muss,
hat dies dem Veranstalter anzukündigen und sofern vorhanden einen hinteren
Eingang oder Seiteneingang zu benutzen.
Bei
Nichteinhaltung – ungeachtet der Gründe – behalten wir uns im Interesse aller
TeilnehmerInnen zweckdienliche Schritte vor. Die/ Der AusstellerIn trägt das
alleinige Risiko für sie/ ihm daraus erwachsende Nachteile. Eine Gebührenrefundierung
resultiert nicht.
Ausstellereinlass
:
8:00 – 9:50 Uhr
Besuchereinlass:
10 – 17 Uhr
Ab 9:50 Uhr können frei gebliebene,
obgleich reservierte und bezahlte Standflächen anderweitig vergeben werden!
Jede
Stromentnahme muss vorher dem Veranstalter gemeldet werden, insbesondere wenn
dazu Kabel über Besucherwege geführt werden müssen. AusstellerInnen die solche
Kabel legen, haben diese vollflächig mit breitem Isolierband oder einer breiten
Kabelmatte zu sichern.
Jedenfalls
haftet die/ der VerlegerIn des Kabels für Personenschäden, die sie/ er damit
verschuldet!
An Wänden und Tischen dürfen keine Plakate, Covers, usw.
mit Nägeln oder Heftklammern aufgehängt werden.
Rechtliches
Jede/ Jeder
AusstellerIn erklärt ausdrücklich durch seine Unterschrift, ausschließlich
Schallplatten und CDs anzubieten und in Verkehr zu bringen, die sich in ihrem/
seinem rechtmäßigen Eigentum befinden.
Für die Einhaltung der Urheberrechte ist
allein die/ der AusstellerIn verantwortlich.
Der Verkauf von Bootlegs, CD- bzw.
Schallplatten-Raubkopien und -pressungen, Materialien mit
pornografischen Hüllen oder Inhalten sowie Tonträgern mit rassistischen oder
rechtsradikalen Inhalten ist illegal und strengstens und ausnahmslos
verboten. Zuwiderhandeln verletzt geltende österreichische
Rechtsbestimmungen und kann ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen.
Wir ersuchen alle Aussteller, im allseitigen Interesse, keine derartigen Waren anzubieten.
Sofern dem Veranstalter ein Verstoß
zweifelsfrei zur Kenntnis gebracht wird, muss mit dem Ausschluss vom weiteren
Verlauf der Börse gerechnet werden. Kein Anspruch auf Gebührenrefundierung!
Es besteht ausdrücklicher
Haftungsausschluss seitens des Veranstalters für alle sich aus
rechtswidrigem Verhalten einer Ausstellerin/ eines Ausstellers ergebende
Konsequenzen.
Der Verkauf in der Halle ist ausschließlich den Ausstellerinnen/ Ausstellern
vorbehalten und ist an die ordnungsgemäße Miete eines Standes gebunden. Besucherinnen/
Besuchern ist jedwede Werbe- und/oder Verkaufstätigkeit untersagt. Die
Bewerbung anderweitiger Produkte und Veranstaltungen, insbesondere die
Inverkehrbringung diesbezüglicher Werbemittel (Flyer, Prospekte, …) bedarf der
vorherigen Zustimmung seitens des Veranstalters.
Jeglicher Verkauf/Geschäftsanbahnung in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes
(vor den Veranstaltungsräumlichkeiten, im Kassen/ Eingangsbereich) ist
untersagt und kann zu gerichtlichen Konsequenzen führen.
Rauchverbot
Bitte beachten — in den Veranstaltungsräumlichkeiten
herrscht absolutes Rauchverbot, sofern nicht ausdrücklich anders
gekennzeichnet.
Dies gilt auch für AusstellerInnen!
Haftung
Die Teilnahme an den Börsen erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Jede/ Jeder AusstellerIn haftet selber für Diebstahl und
Beschädigung ihrer/ seiner Ware, desgleichen für Verunreinigungen und
Beschädigungen an fremden Eigentum sowie alle damit verbundenen Folgekosten,
insbesondere an Objekten und Einrichtungen des Ausstellungsgeländes (z.B.
Klebstoffreste von Klebebändern, Brandschäden durch Zigaretten, Kratzer an
Tischen, usw.). Dies erstreckt sich auch auf ihre/ seine Angestellten und
MitarbeiterInnen. Das Tauschen von Waren erfolgt auf eigene Gefahr. Verluste
durch Betrug werden nicht vom Veranstalter getragen!
Des Weiteren
haftet die/ der AusstellerIn für Unfälle, die von ihr/ ihm oder Mitgliedern ihres/
seines Teams zu verantworten sind. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle,
die durch Dritte auf seiner Veranstaltung verursacht werden, wie z.B. Stürze
(infolge verschütteter Flüssigkeiten oder schlecht gesicherter Kabel).
Die
Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf eigenen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
Ausfall der Veranstaltung, Ersatz der Standgebühr
Ist der Veranstalter durch Krankheit,
Unfall oder höhere Gewalt (Witterung!) daran gehindert, die Veranstaltung wie
geplant durchzuführen (etwa, weil die Hälfte seiner AusstellerInnen nicht
erscheinen kann), ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen und auf einen
späteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesen Fällen bleibt die Haftung des
Veranstalters auf den Ersatz der Standgebühr beschränkt. Weitere Ansprüche
gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
Fotofreigabe/ Einverständniserklärung
Die Schallplatten- und CD-Börsen sind öffentliche Veranstaltungen.
Auf den
Börsen werden – im Wesentlichen für Werbezwecke – Fotos gemacht, auf denen
einzelne Personen erkennbar sein können, deren zentrale Bildaussage jedoch die
Atmosphäre der Veranstaltung sein sollte.
Zwischen der/
dem AusstellerIn und dem Veranstalter wird unwiderruflich vereinbart, dass
Fotos auf denen die/ der AusstellerIn abgebildet ist, ohne jegliche zeitliche,
örtliche und inhaltliche Einschränkung vom Veranstalter oder von ihm
Autorisierte im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen
Medium, ohne zeitliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen, ohne dass
hierfür eine Vergütung an die/ den AusstellerIn gezahlt werden muss.
Abschluss
Den Anweisungen des Veranstalters (bzw. denen seiner
GehilfInnen) ist Folge zu leisten, insbesondere was das Verlegen von Kabeln über
Besucherwege angeht. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ist der
Veranstalter berechtigt, Hausverbot zu erteilen und die Standgebühr
einzubehalten.
Anmeldeformulare und Schriftstücke, die
im Einvernehmen zwischen Veranstalter und AusstellerIn verfasst wurden, bilden
einen integralen Teil unserer Ausstellungsvereinbarung, die den reibungslosen
und erfolgreichen Ablauf der Börse gewährleisten soll. Allfällige Abänderungen
bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine
andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt,
was der Veranstalter gewollt hätte, wenn ihm die Unwirksamkeit der Regelung
bekannt gewesen wäre.
Im Sinne dieser
AGB ist der Veranstalter um einen angenehmen Ablauf der Veranstaltungen bemüht
und wünscht allen TeilnehmerInnen viel Spaß und Erfolg Beim Besuch unserer
Schallplatten- und CD-Börsen.
Euer Austria-Vinyl-Team
ORGANISATION / KONTAKT
Austria Vinyl — Ein Projekt der eventus media GmbH
Siegfried Eigner (Geschäftsführer)
Ortnergasse 3
1150 Wien
Telefon 0043 699 13 12 40 50
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www.austria-vinyl.at
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