BÖRSENREGELN (AGB)

Schallplatten- und CD-BÖRSEN -
Dornbirn, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Salzburg, Wels

 

Allgemeines

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Anerkennung unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Veranstaltungsortes für die Dauer der gesamten Veranstaltung sowie der Lade- und Entladetätigkeiten als allein maßgebend.

Eine gravierende Verletzung eines oder mehrerer Artikel, kann den sofortigen Ausschluss der Ausstellerin/ des Ausstellers von der Veranstaltung, gegebenenfalls auch weiterer Börsen zur Folge haben.
Die aliquote Refundierung allfällig geleisteter Gebühren ist ausgeschlossen.

 

Teilnahme

Unsere Börse steht allen privaten und gewerblichen Anbieterinnen/ Anbietern offen. Laut dem in Österreich geltenden Marktgesetz ist jede/ jeder AusstellerIn verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben hinsichtlich ihres/ seines Namens und ordentlichen Wohnsitzes zu machen. Gewerbliche AusstellerInnen haben diese Angaben am Stand für Besucher sichtbar anzubringen. (Mindestangaben: Name/ Firmenbezeichnung, Postleitzahl und Ort)

Der Veranstalter behält sich vor, auch ohne Angabe von Gründen AusstellerInnen von der Teilnahme an der Börse auszuschließen. Die Weitergabe von angemieteten Ständen an Dritte ist gestattet, bedarf aber der vorherigen Bekanntgabe an den Veranstalter.

Ohne Kaution oder schriftlicher Bestätigung der Buchung besteht kein Anspruch auf Reservierung.

Telefonische Reservierungen ohne Überweisung oder schriftlicher Bestätigung erfolgen daher unter Vorbehalt - die Anreise erfolgt auf eigenes Risiko.

Kommt eine/ ein AusstellerIn ohne Abmeldung nicht zur Börse, behält sich der Veranstalter das Recht, die/ den AusstellerIn von weiteren Börsenterminen auszuschließen.

Bis 10 Tage vor der Veranstaltung werden einbezahlte Gebühren bei Abmeldungen zu 100%  –  bis 5 Tage vor der Veranstaltung zu 50% automatisch dem nächsten Termin des betreffenden Veranstaltungsortes zugerechnet.

Danach erfolgt keine Zurechnung an Folgeveranstaltungen - bereits erlegte Gebühren verfallen.

Bei erfolgter Reservierung stellt der Veranstalter Verkaufsfläche und Tische im reservierten Ausmaß. Kann eine Buchung aufgrund unzureichenden Platzes nicht mehr berücksichtigt werden, wird der/ dem AusstellerIn die gesamte Gebühr zurückerstattet.

 

Außer der/ dem AusstellerIn hat je 2m bezahlter Standlänge eine weitere Person (MitarbeiterIn) freien Zutritt zur Börse. Keine Refundierung oder Gegenverrechnung von Eintrittsgeldern bei Nicht-Inanspruchnahme.

 

Warenangebot

Seitens des Veranstalters ist ein möglichst vielfältiges musikalisches Angebot in rechtlichem Rahmen gewünscht. Schallplatten (LPs, Maxi-Singles, EPs & Singles), Schellacks, CDs, Maxi-CDs, DVDs, Bücher und Zeitschriften, Plakate, Künstler-Postkarten, Autogramm-Karten, Fan-Artikel u. v. m. — alles zum Thema Musik und Vinyl, gemäß dem Mottos des Veranstalters — alles.schall.platte. Über den Stil (bestimmte Genres) besteht keine Vorschrift.

 

Preisauszeichnung

Für gewerbliche AnbieterInnen gilt die Preisauszeichnungsvorschrift von Gesetzes wegen. Wir wünschen keine Schätzpreise - deshalb auch Preisauszeichnung für nicht gewerbliche AusstellerInnen. Sämtliche Waren sind mit dem Endverbraucherpreis auszuzeichnen.

 

Beschallung

Um eine Beschallung aus jeder Ecke zu vermeiden, sorgt der Veranstalter selbst für musikalische Untermalung. Das Vorspielen von Musik sollte daher grundsätzlich nur mit Kopfhörern erfolgen.

 

Standzuteilung

Die Standzuweisung erfolgt durch den Veranstalter. Platzwünsche werden nach Möglichkeit, und in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Ein Anspruch besteht nicht. Aus Gründen der baulichen Gestaltung der Veranstaltungsräumlichkeiten können sich Säulen auf der Standfläche befinden. Obwohl wir uns im Vorfeld bei der Planung bemühen, derartige Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu reduzieren, lassen sie sich nicht zu Gänze vermeiden. Ein daraus abgeleiteter Anspruch auf eine Reduktion der Standgebühr besteht nicht.

 

Standaufbau/ Abbau

Der Standaufbau ist am Tag der Veranstaltung von 8:00 Uhr bis spätestens 9:50 Uhr möglich. Wir ersuchen dringend um Einhaltung der Aufbauzeiten, da nur so ein störungsfreier Kundeneinlass und Börsenauftakt möglich wird.

Der Abbau darf nicht vor 15.30 Uhr erfolgen! Wer aus wichtigem Grund früher abbauen muss, hat dies dem Veranstalter anzukündigen und sofern vorhanden einen hinteren Eingang oder Seiteneingang zu benutzen.

Bei Nichteinhaltung – ungeachtet der Gründe – behalten wir uns im Interesse aller TeilnehmerInnen zweckdienliche Schritte vor. Die/ Der AusstellerIn trägt das alleinige Risiko für sie/ ihm daraus erwachsende Nachteile. Eine Gebührenrefundierung resultiert nicht.

Ausstellereinlass : 8:00 – 9:50 Uhr Besuchereinlass: 10 – 17 Uhr

Ab 9:50 Uhr können frei gebliebene, obgleich reservierte und bezahlte Standflächen anderweitig vergeben werden!

Jede Stromentnahme muss vorher dem Veranstalter gemeldet werden, insbesondere wenn dazu Kabel über Besucherwege geführt werden müssen. AusstellerInnen die solche Kabel legen, haben diese vollflächig mit breitem Isolierband oder einer breiten Kabelmatte zu sichern.

Jedenfalls haftet die/ der VerlegerIn des Kabels für Personenschäden, die sie/ er damit verschuldet!

An Wänden und Tischen dürfen keine Plakate, Covers, usw. mit Nägeln oder Heftklammern aufgehängt werden.

 

Rechtliches

Jede/ Jeder AusstellerIn erklärt ausdrücklich durch seine Unterschrift, ausschließlich Schallplatten und CDs anzubieten und in Verkehr zu bringen, die sich in ihrem/ seinem rechtmäßigen Eigentum befinden.

Für die Einhaltung der Urheberrechte ist allein die/ der AusstellerIn verantwortlich.

Der Verkauf von Bootlegs, CD- bzw. Schallplatten-Raubkopien und -pressungen, Materialien mit pornografischen Hüllen oder Inhalten sowie Tonträgern mit rassistischen oder rechtsradikalen Inhalten ist illegal und strengstens und ausnahmslos verboten. Zuwiderhandeln verletzt geltende österreichische Rechtsbestimmungen und kann ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wir ersuchen alle Aussteller, im allseitigen Interesse, keine derartigen Waren anzubieten.

Sofern dem Veranstalter ein Verstoß zweifelsfrei zur Kenntnis gebracht wird, muss mit dem Ausschluss vom weiteren Verlauf der Börse gerechnet werden. Kein Anspruch auf Gebührenrefundierung!

Es besteht ausdrücklicher Haftungsausschluss seitens des Veranstalters für alle sich aus rechtswidrigem Verhalten einer Ausstellerin/ eines Ausstellers ergebende Konsequenzen.
Der Verkauf in der Halle ist ausschließlich den Ausstellerinnen/ Ausstellern vorbehalten und ist an die ordnungsgemäße Miete eines Standes gebunden. Besucherinnen/ Besuchern ist jedwede Werbe- und/oder Verkaufstätigkeit untersagt. Die Bewerbung anderweitiger Produkte und Veranstaltungen, insbesondere die Inverkehrbringung diesbezüglicher Werbemittel (Flyer, Prospekte, …) bedarf der vorherigen Zustimmung seitens des Veranstalters.
Jeglicher Verkauf/Geschäftsanbahnung in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes (vor den Veranstaltungsräumlichkeiten, im Kassen/ Eingangsbereich) ist untersagt und kann zu gerichtlichen Konsequenzen führen.

 

Rauchverbot

Bitte beachten — in den Veranstaltungsräumlichkeiten herrscht absolutes Rauchverbot, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

Dies gilt auch für AusstellerInnen!

 

Haftung

Die Teilnahme an den Börsen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Jede/ Jeder AusstellerIn haftet selber für Diebstahl und Beschädigung ihrer/ seiner Ware, desgleichen für Verunreinigungen und Beschädigungen an fremden Eigentum sowie alle damit verbundenen Folgekosten, insbesondere an Objekten und Einrichtungen des Ausstellungsgeländes (z.B. Klebstoffreste von Klebebändern, Brandschäden durch Zigaretten, Kratzer an Tischen, usw.). Dies erstreckt sich auch auf ihre/ seine Angestellten und MitarbeiterInnen. Das Tauschen von Waren erfolgt auf eigene Gefahr. Verluste durch Betrug werden nicht vom Veranstalter getragen!

Des Weiteren haftet die/ der AusstellerIn für Unfälle, die von ihr/ ihm oder Mitgliedern ihres/ seines Teams zu verantworten sind. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, die durch Dritte auf seiner Veranstaltung verursacht werden, wie z.B. Stürze (infolge verschütteter Flüssigkeiten oder schlecht gesicherter Kabel).

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

Ausfall der Veranstaltung, Ersatz der Standgebühr

Ist der Veranstalter durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt (Witterung!) daran gehindert, die Veranstaltung wie geplant durchzuführen (etwa, weil die Hälfte seiner AusstellerInnen nicht erscheinen kann), ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. In diesen Fällen bleibt die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz der Standgebühr beschränkt. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

Fotofreigabe/ Einverständniserklärung

Die Schallplatten- und CD-Börsen sind öffentliche Veranstaltungen.

Auf den Börsen werden – im Wesentlichen für Werbezwecke – Fotos gemacht, auf denen einzelne Personen erkennbar sein können, deren zentrale Bildaussage jedoch die Atmosphäre der Veranstaltung sein sollte.

Zwischen der/ dem AusstellerIn und dem Veranstalter wird unwiderruflich vereinbart, dass Fotos auf denen die/ der AusstellerIn abgebildet ist, ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung vom Veranstalter oder von ihm Autorisierte im Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, ohne zeitliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen, ohne dass hierfür eine Vergütung an die/ den AusstellerIn gezahlt werden muss.

 

Abschluss

Den Anweisungen des Veranstalters (bzw. denen seiner GehilfInnen) ist Folge zu leisten, insbesondere was das Verlegen von Kabeln über Besucherwege angeht. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Hausverbot zu erteilen und die Standgebühr einzubehalten.

Anmeldeformulare und Schriftstücke, die im Einvernehmen zwischen Veranstalter und AusstellerIn verfasst wurden, bilden einen integralen Teil unserer Ausstellungsvereinbarung, die den reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Börse gewährleisten soll. Allfällige Abänderungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was der Veranstalter gewollt hätte, wenn ihm die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

 

Im Sinne dieser AGB ist der Veranstalter um einen angenehmen Ablauf der Veranstaltungen bemüht und wünscht allen TeilnehmerInnen viel Spaß und Erfolg Beim Besuch unserer Schallplatten- und CD-Börsen.

 

Euer Austria-Vinyl-Team

 

ORGANISATION / KONTAKT

Austria Vinyl — Ein Projekt der eventus media GmbH

Siegfried Eigner (Geschäftsführer)

Ortnergasse 3

1150 Wien

Telefon 0043 699 13 12 40 50

info@austria-vinyl.at

www.austria-vinyl.at